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Honorar & Zuschüsse


Honorar

Es gibt keine generelle Preisregelung für psychotherapeutische Leistungen. Die Preise werden vom jeweiligen Psychotherapeuten festgelegt. Der vom Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) angesetzte Honorarrichtsatz für eine Einheit (=50 Minuten) Psychotherapie liegt zwischen € 61,50€ und € 123,00 (Stand 01.01.2002).

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet bei mir € 90,-. Informationen zu Kostenzuschüssen finden Sie nachstehend.

Eine Doppeleinheit (bei Paaren/Familien) dauert 90 Minuten und kostet € 150,-. USt. frei gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994


Kostenzuschüsse für Psychotherapie durch die Krankenkasse

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des bezahlten Honorars zurück, und zwar leisten die meisten Krankenkassen Zuschüsse in der Höhe von € 21,80 (für 50 Minuten). Für die Genehmigung eines Kostenzuschusses muss ein „krankheitswertiges und behandlungsbedürftiges Leiden“ laut ICD-10 (Internationales Diagnoseschema) vorliegen.

Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes erforderlich.

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten vier Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des Psychotherapeuten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der fünften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuten“ gestellt werden. Dieser Antrag wird vom/von der Psychiotherapeuten/in ausgestellt und soll vor der vierten Psychotherapiestunde vom Klienten (Antragsteller) eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiter beziehen zu können. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen.


Sozialtarif (Psychotherapie)

Bei nachweislich keinem bzw. sehr geringen Einkommen, oder sehr eingeschränkten finanziellen Verhältnissen, biete ich ein Kontingent an Plätzen zu einem Sozialtarif an. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung.


Einzelselbsterfahrung

Im Rahmen der Ausbildung zum/r Lebens-und Sozialberater/in, für das psychotherapeutische Propädeutikum, Coaching, Mediation, etc.

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 90,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten und kostet € 150,-.


Coaching und Supervision (Privatzahler)

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 90,- zzgl. 20 % USt., Gesamt € 96,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten und kostet € 150,-. zzg. 20 % USt., Gesamt € 168,-.

Coaching (Firmenzahler)

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 120,-. zzgl. 20 % USt., gesamt € 144,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten und kostet € 200,-. zzg. 20 % USt., gesamt € 240,-.


Terminverbeinbarungen bitte jeweils Dienstags und/oder Donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr. Tel: +43 676 638 42 92 oder +43 664 311 55 29

! Sollte ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden können, so ist dies bitte bis spätestens 24 Stunden davor telefonisch bekanntzugeben. Andernfalls muss der versäumte Termin in voller Höhe verrechnet werden.