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Honorar
& Zuschüsse
Honorar
Es gibt keine generelle Preisregelung
für psychotherapeutische Leistungen. Die Preise werden vom jeweiligen
Psychotherapeuten festgelegt. Der vom Bundesverband für Psychotherapie
(ÖBVP) angesetzte Honorarrichtsatz für eine Einheit (=50
Minuten) Psychotherapie liegt zwischen € 61,50€ und €
123,00 (Stand 01.01.2002).
Eine Sitzung dauert
50 Minuten und kostet bei mir € 90,-. Informationen
zu Kostenzuschüssen finden Sie nachstehend.
Eine Doppeleinheit (bei
Paaren/Familien) dauert 90 Minuten und kostet € 150,-.
USt. frei gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994
Kostenzuschüsse
für Psychotherapie durch die Krankenkasse
Sie haben die Möglichkeit,
einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu
stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen
Teil des bezahlten Honorars zurück, und zwar leisten
die meisten Krankenkassen Zuschüsse in der Höhe von €
21,80 (für 50 Minuten). Für die Genehmigung eines
Kostenzuschusses muss ein „krankheitswertiges und behandlungsbedürftiges
Leiden“ laut ICD-10
(Internationales Diagnoseschema) vorliegen.
Um einen
Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber,
dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung
einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung
dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären,
die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Die Untersuchung
kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für
die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht
sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht
aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig
ist. Es ist keine Überweisung des Arztes erforderlich.
Für einen Kostenzuschuss
zu den ersten vier Psychotherapiesitzungen genügt es, neben
dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des Psychotherapeuten
bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen
Kostenzuschuss ab der fünften Psychotherapiesitzung muss ein
„Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines freiberuflich
niedergelassenen Psychotherapeuten“ gestellt werden. Dieser
Antrag wird vom/von der Psychiotherapeuten/in ausgestellt und soll
vor der vierten Psychotherapiestunde vom Klienten (Antragsteller)
eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiter beziehen
zu können. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann
dann den Kostenzuschuss für weitere Psychotherapiesitzungen
bewilligen.
Sozialtarif
(Psychotherapie)
Bei nachweislich keinem bzw.
sehr geringen Einkommen, oder sehr eingeschränkten finanziellen
Verhältnissen, biete ich ein Kontingent an Plätzen zu
einem Sozialtarif an. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung.
Einzelselbsterfahrung
Im Rahmen der Ausbildung zum/r
Lebens-und Sozialberater/in, für das psychotherapeutische Propädeutikum,
Coaching, Mediation, etc.
Eine Sitzung dauert 50 Minuten
und kostet € 90,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten und kostet € 150,-.
Coaching
und Supervision (Privatzahler)
Eine Sitzung dauert 50 Minuten
und kostet € 90,- zzgl. 20 % USt., Gesamt € 96,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten
und kostet € 150,-. zzg. 20 % USt., Gesamt € 168,-.
Coaching
(Firmenzahler)
Eine Sitzung dauert 50 Minuten
und kostet € 120,-. zzgl. 20 % USt., gesamt € 144,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten und kostet € 200,-. zzg.
20 % USt., gesamt € 240,-.
Terminverbeinbarungen bitte jeweils Dienstags und/oder Donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr. Tel: +43 676 638 42 92 oder +43 664 311 55 29
!
Sollte ein vereinbarter Termin nicht eingehalten
werden können, so ist dies bitte bis spätestens 24 Stunden
davor telefonisch bekanntzugeben. Andernfalls muss der versäumte
Termin in voller Höhe verrechnet werden.
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